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Kontoinhaber: Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse​

Verwendungszweck: leap in time Stiftung

IBAN: DE70 5125 0000 0001 0008 88​

BIC: HELADEF1TSK​

Die Stiftergemeinschaft der Taunus Sparkasse ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Fürth vom 06.08.2013 Steuer-Nr. 218/101/93325 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden für die leap in time Stiftung für verantwortungsvolle Digitalisierung in der Stiftungsgemeinschaft der Taunus Sparkasse sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG als Sonderausgabe abzugsfähig.​

Bitte geben Sie bei Spenden von über 200 Euro Ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zukommen lassen können.​

Was muss ich über Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile wissen?

  • Bis einschließlich 200 Euro reicht die Vorlage des Einzahlungsbelegs oder Kontoauszugs.
  • Bei Zuwendungen größer 200 Euro bitte Name und Adresse im Verwendungszweck angeben. Sie bekommen eine Zuwendungsbescheinigung zugeschickt.
  • Wenn die Zuwendung zeitnah ausgeschüttet werden soll, dann bitte als „Spende“ überweisen. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Steuerlich sind Spenden jährlich bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben absetzbar.
  • Wenn das Stiftungskapital gestärkt werden soll, dann bitte als „Zuwendung“ überweisen. In diesem Fall werden 80% zur Erhöhung des Vermögens verwendet und jährlich die Erträge aus der Zuwendung ausgeschüttet. 20% Ihrer Zuwendung werden als Spende verwendet. Steuerlich steht Ihnen zusätzlich ein erhöhter Sonderausgabenabzug für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen zu. Dieser beträgt pro Stifter*in (nicht für Kapitalgesellschaften) bis zu 1 Mio. Euro; bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro. Auf Antrag kann dieser Betrag auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Was geschieht, wenn ich keine Verwendung bestimmt habe?

  • Unter 5.000 Euro erfolgt die Verbuchung als Spende. Somit ist eine zeitnahe Verwendung für den Stiftungszweck möglich.
  • Zuwendungen ab 5.000 Euro erhöhen zu 80% das Stiftungsvermögen. 20% werden zeitnah für den Stiftungszweck verwendet.

Sie können die leap in time Stiftung auch in einer letztwilligen Verfügung begünstigen. Bitte sprechen Sie uns an!
Sie können Ihre Zuwendung an die leap in time Stiftung in einem Testament oder Erbvertrag festlegen. Wir empfehlen einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Diese Zuwendung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Kann ich die leap in time Stiftung auch ohne Eingriff in mein Testament begünstigen?
Sie können dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Der „Vertrag zu Gunsten Dritter“ sollte direkt von unserer Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Schwabacher Str. 32, 90762 Fürth, angenommen werden, wenn dieser nicht durch Erben widerrufbar sein soll.
Zuwendung durch Erben: Innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall können Erben Vermögen aus der Erbschaft in eine Stiftung einbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen. Bitte binden Sie hierbei Ihren steuerlichen Berater ein.